Rahmenbedingungen für die tiergestützte AG in der Schule

  •  Der Einsatz des Hundes erfolgt nach den Richtlinien des TVT und des Tierschutzgesetzes
  • Nachweis über die Ausbildung von Hund und Halter werden der Schulleitung in Kopie vorgelegt
  • Zustimmung der Schulleitung
  • Information des Lehrerkollegiums
  • Information der Eltern, der Schulkonferenz und des Schulamtes
  • Versicherungsrechtliche Absicherung:
    Der Hund ist über Frau Manuela Braun ausreichend versichert, die Versicherungsunterlagen werden in Kopie der Schulleitung vorgelegt
  • Hygieneleitlinien und -vorgaben beachten und einen individuellen Hygieneplan für die jeweilige Schule erstellen
  • Information an den Hausmeister und das Putzpersonal
  • Information seitens der Schulleitung an die GUV