- Der Einsatz des Hundes erfolgt nach den Richtlinien des TVT und des Tierschutzgesetzes
- Nachweis über die Ausbildung von Hund und Halter werden der Schulleitung in Kopie vorgelegt
- Zustimmung der Schulleitung
- Information des Lehrerkollegiums
- Information der Eltern, der Schulkonferenz und des Schulamtes
- Versicherungsrechtliche Absicherung:
Der Hund ist über Frau Manuela Braun ausreichend versichert, die Versicherungsunterlagen werden in Kopie der Schulleitung vorgelegt - Hygieneleitlinien und -vorgaben beachten und einen individuellen Hygieneplan für die jeweilige Schule erstellen
- Information an den Hausmeister und das Putzpersonal
- Information seitens der Schulleitung an die GUV